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Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen. Sie kommt einerseits dem Mandanten zugute, der auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen kann und andererseits dem Rechtsanwalt, dessen zufriedener Mandant wieder ein Mandat für ihn haben wird. Aus diesem Grund hat die Rechtsanwaltskammer nebenstehendes Gütesiegel eingeführt. Es setzt voraus daß der Anwalt regelmässig und nachweislich an Weiterbildungsveranstaltungen teilnimmt. Fortbildungsbescheinigung 2017: Fortbildungsbescheinigung 2017: Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltkammer vom 04. März 2016 Zur Ansicht der Bescheinigungen benötigen Sie Acrobat Reader. Ich bin Mitglied in folgenden Berufsverbänden: Rechtsanwaltskammer Stuttgart
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